KFZ-Zulassungsservice für Löchgau
Nutzen Sie Ihre kostbare Zeit sinnvoller und überlassen Sie uns die Behördengänge!
- Kfz Ummeldung
- Kfz Anmeldung
- Kfz Abmeldung
- Kurzzeitkennzeichen
- Wunschkennzeichenreservierung
- Kfz Nachstempelung vom Kennzeichen
- Kfz Technische Änderung
- Kfz Umschreibung
- Kfz Anschriftenänderung
- Kfz Namensänderung
- Kfz Ersatz ZB I - Verlust(Fahrzeugschein)
- Kfz Ersatz ZB II - Verlust(Fahrzeugbrief)
Unser Prozess
...Weil Ihre Zeit wertvoll ist.
1.
Übergeben Sie uns Ihre Dokumente
Auftrag downladen und Checkliste abarbeiten Oder kommen Sie bequem bei uns vorbei, wir helfen Ihnen gerne!
2.
Wir übernehmen den Zulassungsprozess für Sie
Bleiben Sie zu Hause und wir erledigen alles für Sie
3.
Wir kontaktieren Sie, sobald alles erledigt ist
Sie können die Unterlagen und Kennzeichen abholen und losfahren. Gute Fahrt!
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An- und Ummelden Abmeldung und Stilllegung
Sie wollen sich den Gang zum Amt ganz sparen? Kein Problem! Wir bieten Ihnen einen Rund-um-Zulassungsservice mit dem Ziel: schnelle, reibungslose Abwicklung der Zulassung, ohne dafür Zeit und Nerven investieren zu müssen. Ganz gleich, ob es sich um An-, Ab- und Ummeldung handelt.
Kurzzeit-Kennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben. Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.
Wunschkennzeichen
Sie wünschen sich ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen? In vielen Landkreisen bietet die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde eine tolle Alternative zur zufälligen Zuteilung von Kfz-Kennzeichen an: Die Online-Wunschkennzeichenreservierung. Dank ihr können Sie vorher schon prüfen, ob die gewünschte Zahlen- und Zeichenfolge verfügbar ist und gegebenenfalls das Wunschkennzeichen reservieren. Dies garantiert* Ihnen, genau das Kennzeichen, welches Sie möchten.
Welche Unterlagen benötige ich?
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Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
amtliches Dokument Hauptuntersuchtung (wenn KFZ älter als 3 Jahre ist)
Kennzeichenschilder
Versicherungsbestätigung eVB
Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
Vollmacht (bei Beauftragung)
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Kfz Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeug
Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Identitätsprüfung, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief)
EG- Typübereinstimmung CoC Papier
Kennzeichenschilder
Versicherungsbestätigung eVB (wenn sie keine eVB Nr haben können sie bei uns KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis 80 % sparen die eVB Nr. erhalten sie in der Regel Sofort nach Abschluss. Hier klicken)
Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)
Vollmacht (bei Beauftragung)
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Firmen-Eintragungen
Bei Firmen-Eintragungen wird zusätzlich der Gewerbeschein benötigt, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird auch der Handelsregisterauszug benötigt. Weiterhin ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich der Einverständniserklärung Formular benötigt.
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Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
Kennzeichenschilder
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie hoch die Behördengebühren sind.
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Benötigte Unterlagen
gültiger Personalausweis (Kopie) oder Aufenthaltstitel oder Reisepass
aktuelle Meldebescheinigung (falls die neue Adresse auf dem Ausweis nicht ersichtlich ist)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein)
Vollmacht (bei Beauftragung)
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Benötigte Unterlagen
gültiger Personalausweis (Kopie) oder Aufenthaltstitel oder Reisepass
aktuelle Meldebescheinigung (falls die neue Adresse auf dem Ausweis nicht ersichtlich ist)
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief)
Vollmacht (bei Beauftragung)
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Benötigte Unterlagen
gültiger Personalausweis (Kopie) oder Aufenthaltstitel oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/TÜV (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
Teilgutachten
Anbaubestätigung + ABE (Dekra, TÜV, ect.)
Vollmacht (bei Beauftragung)
eVB (ist nur bei Änderung der Fahrzeugart vorzulegen)
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Minderjährige als Fahrzeughalter
- Zulassung auf Minderjährige:
Soll das Fahrzeug auf Minderjährige zugelassen werden, müssen gültige Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen sowie eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werden.
- Bei schwerbehinderten Minderjährigen:
Zusätzlich sind der Schwerbehindertenausweis und eine Zulassungsvollmacht mit den Unterschriften der Eltern, eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern:
Es müssen die Fahrerlaubnis bzw. die Prüfbescheinigung für „Begleitetes Fahren ab 17“ sowie die übliche Zulassungsvollmacht vorgelegt werden.
- Bei schwerbehinderten minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern:
Der Schwerbehindertenausweis ist ausreichend; die Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich.
- Zulassung auf Minderjährige: