Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Autoschilder Besigheim – Zulassungsdienst & Kennzeichenprägung

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von Autoschilder Besigheim, insbesondere für:

Zulassungsdienstleistungen:

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen (Neuzulassung, Wiederzulassung)
  • Ummeldung und Umschreibung
  • Abmeldung und Außerbetriebsetzung
  • Wunschkennzeichen-Reservierungen
  • Kurzzeitkennzeichen und Ersatzkennzeichen
  • Sonstige zulassungsrelevante Dienstleistungen

Produkte und Fertigung:

  • Kennzeichenprägung (amtliche KFZ-Kennzeichen)
  • Hinweisschilder und individuelle Beschilderungen
  • KFZ-Zubehör
  • Nachbildungen historischer Kennzeichen (alte DIN-Kennzeichen, Vorkriegskennzeichen)
  • Sonstige Sonderanfertigungen

2. Mit Auftragserteilung – ob persönlich, telefonisch, online oder durch schriftliche Vollmacht – erkennt der Auftraggeber diese AGB verbindlich an.

3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Autoschilder Besigheim stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Rolle und Aufgaben des Zulassungsdienstes

1. Autoschilder Besigheim handelt bei allen Zulassungsvorgängen ausschließlich als Bote des Auftraggebers gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde.

2. Die Entscheidung über Annahme, Bearbeitung, Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnung eines Zulassungsvorgangs liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.

3. Autoschilder Besigheim hat keinen Einfluss auf:

  • Bearbeitungszeiten der Behörden
  • Technische Störungen oder IT-Ausfälle
  • Personalmangel oder interne Abläufe
  • Terminvergaben oder Verfügbarkeit von Sachbearbeitern
  • Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Vorgaben

4. Aus der behördlichen Bearbeitungsdauer oder behördlichen Entscheidungen kann kein Anspruch gegenüber Autoschilder Besigheim abgeleitet werden.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Zulassungsvorgangs erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und im Original bereitzustellen.

2. Unvollständige, fehlerhafte oder unleserliche Unterlagen können zu Verzögerungen, behördlichen Rückfragen oder Ablehnungen führen. Die Verantwortung hierfür trägt ausschließlich der Auftraggeber.

3. Kosten, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Bereitstellung von Unterlagen entstehen, sind vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

4. Erteilt ein Autohändler oder Dritter den Auftrag im Namen des Fahrzeughalters, haftet dieser neben dem Halter gesamtschuldnerisch für alle anfallenden Gebühren und Kosten.

5. Der Auftraggeber versichert, dass alle gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

§ 4 Auftragserteilung und Vergütung

1. Ein Auftrag kommt zustande, sobald die erforderlichen Unterlagen persönlich, digital oder per Vollmacht übergeben werden bzw. eine Bestellung (auch mündlich oder online) angenommen wurde.

2. Mit Auftragserteilung werden die Gebühren für Dienstleistungen bzw. der Kaufpreis für Produkte fällig.

3. Nicht enthalten in unseren Dienstleistungspreisen sind:

  • Behördliche Zulassungsgebühren
  • Gebühren für Wunschkennzeichen-Reservierungen
  • Kosten für Feinstaubplaketten
  • Sonstige behördliche oder externe Kosten

4. Diese Kosten werden separat berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.

5. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern sich behördliche Gebühren, Materialkosten, gesetzliche Vorgaben oder sonstige Rahmenbedingungen ändern.

§ 5 Bearbeitungszeiten

1. Die Bearbeitungszeit durch die Zulassungsbehörde liegt außerhalb des Einflussbereichs von Autoschilder Besigheim.

2. Unsere Angaben zu voraussichtlichen Bearbeitungszeiten basieren ausschließlich auf Erfahrungswerten und stellen keine Garantie oder verbindliche Zusage dar.

3. Verzögerungen aufgrund folgender Umstände begründen keine Ansprüche gegenüber Autoschilder Besigheim:

  • Behördliche Entscheidungen oder Rückfragen
  • Interne Abläufe oder Priorisierungen der Zulassungsstelle
  • Technische Probleme oder IT-Ausfälle
  • Streik, Personalengpässe oder behördliche Überlastung
  • Höhere Gewalt

4. Autoschilder Besigheim bemüht sich um eine zügige Bearbeitung, kann jedoch keine festen Fristen garantieren.

§ 6 Haftung

1. Autoschilder Besigheim haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).

3. Ausgeschlossen ist die Haftung für:

  • Mittelbare Schäden und Folgeschäden
  • Vermögensschäden (z. B. durch Fahrzeugstillstand, entgangene Nutzung, Terminausfall)
  • Verzögerungen oder Entscheidungen der Zulassungsbehörden
  • Schäden durch Dritte (z. B. Versicherungen, Hauptzollamt)

4. Bei Verlust von Unterlagen durch Autoschilder Besigheim wird ausschließlich Ersatz der amtlichen Wiederbeschaffungskosten geleistet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Autoschilder Besigheim.

6. Unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Kennzeichen, Schilder und Sonderanfertigungen

1. Amtliche KFZ-Kennzeichen werden nach behördlichen Vorgaben gefertigt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben (insbesondere Kennzeichen, Größe, Typ).

2. Historische Kennzeichen-Nachbildungen (alte DIN-Kennzeichen, Vorkriegskennzeichen) dienen ausschließlich zu Dekorations- und Sammlerzwecken und sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Der Käufer verpflichtet sich, diese nicht missbräuchlich zu verwenden.

3. Hinweisschilder und individuelle Beschilderungen werden nach Kundenangaben gefertigt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Angaben (Texte, Logos, Symbole).

4. Ein Widerruf oder Umtausch ist bei individuell hergestellten Produkten (z. B. Wunschkennzeichen, Sonderanfertigungen, personalisierte Schilder) ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

5. Reklamationen wegen Herstellungsfehlern sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.

6. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt nach Wahl von Autoschilder Besigheim Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Widerrufsrecht

8.1 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Autoschilder Besigheim, Hauptstraße 42, 74354 Besigheim, Tel.: +49 (0) 7143 966 34 14, E-Mail: info@autoschilder-besigheim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

8.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

1. Individuell angefertigten Produkten (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB):

  • Wunschkennzeichen
  • Personalisierte Schilder
  • Sonderanfertigungen nach Kundenangaben
  • Historische Kennzeichen-Nachbildungen

2. Vollständig erbrachten Dienstleistungen (§ 356 Abs. 4 BGB):

Wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 9 Datenschutz

1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

2. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 6 FZV einverstanden.

§ 10 Aufbewahrung von Unterlagen

1. Autoschilder Besigheim bewahrt die überlassenen Unterlagen sorgfältig auf.

2. Nach Abschluss des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich abzuholen.

3. Nicht abgeholte Unterlagen werden für einen Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt und können danach vernichtet werden.

4. Eine Haftung für nicht abgeholte Unterlagen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Bei der Anfertigung von Hinweisschildern und individuellen Beschilderungen versichert der Auftraggeber, dass er über alle erforderlichen Rechte an verwendeten Texten, Logos, Bildern oder sonstigen Inhalten verfügt.

2. Autoschilder Besigheim übernimmt keine Prüfung der Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte.

3. Der Auftraggeber stellt Autoschilder Besigheim von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten resultieren.

§ 12 Abtretungsverbot

Der Auftraggeber kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Autoschilder Besigheim an Dritte abtreten.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ludwigsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Aktualität der AGB

Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der AGB, wie auf unserer Website veröffentlicht: www.autoschilder-besigheim.de/agb/

Stand: 11/2025