§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von Autoschilder Besigheim, insbesondere für:

Zulassungsdienstleistungen:

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen (Neuzulassung, Wiederzulassung)
  • Ummeldung und Umschreibung
  • Abmeldung und Außerbetriebsetzung
  • Wunschkennzeichen-Reservierungen
  • Kurzzeitkennzeichen und Ersatzkennzeichen
  • Sonstige zulassungsrelevante Dienstleistungen

Produkte und Fertigung:

  • Kennzeichenprägung (amtliche KFZ-Kennzeichen)
  • Hinweisschilder und individuelle Beschilderungen
  • KFZ-Zubehör
  • Nachbildungen historischer Kennzeichen
  • Sonstige Sonderanfertigungen

2. Mit Auftragserteilung – ob persönlich, telefonisch, online oder durch schriftliche Vollmacht – erkennt der Auftraggeber diese AGB verbindlich an.

3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Autoschilder Besigheim stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Rolle und Aufgaben des Zulassungsdienstes

1. Autoschilder Besigheim handelt bei allen Zulassungsvorgängen ausschließlich als Bote des Auftraggebers gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde.

2. Die Entscheidung über Annahme, Bearbeitung, Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnung eines Zulassungsvorgangs liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.

3. Autoschilder Besigheim hat keinen Einfluss auf:

  • Bearbeitungszeiten der Behörden
  • Technische Störungen oder IT-Ausfälle
  • Personalmangel oder interne Abläufe
  • Terminvergaben oder Verfügbarkeit von Sachbearbeitern
  • Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Vorgaben

4. Aus der behördlichen Bearbeitungsdauer oder behördlichen Entscheidungen kann kein Anspruch gegenüber Autoschilder Besigheim abgeleitet werden.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Zulassungsvorgangs erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und im Original bereitzustellen.

2. Unvollständige, fehlerhafte oder unleserliche Unterlagen können zu Verzögerungen, behördlichen Rückfragen oder Ablehnungen führen. Die Verantwortung hierfür trägt ausschließlich der Auftraggeber.

3. Kosten, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Bereitstellung von Unterlagen entstehen, sind vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

4. Erteilt ein Autohändler oder Dritter den Auftrag im Namen des Fahrzeughalters, haftet dieser neben dem Halter gesamtschuldnerisch für alle anfallenden Gebühren und Kosten.

5. Der Auftraggeber versichert, dass alle gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

§ 4 Auftragserteilung und Vergütung

1. Ein Auftrag kommt zustande, sobald die erforderlichen Unterlagen persönlich, digital oder per Vollmacht übergeben werden bzw. eine Bestellung angenommen wurde.

2. Mit Auftragserteilung werden die Gebühren für Dienstleistungen bzw. der Kaufpreis für Produkte fällig.

3. Nicht enthalten in unseren Dienstleistungspreisen sind:

  • Behördliche Zulassungsgebühren
  • Gebühren für Wunschkennzeichen-Reservierungen
  • Kosten für Feinstaubplaketten
  • Sonstige behördliche oder externe Kosten

4. Diese Kosten werden separat berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.

5. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern sich behördliche Gebühren, Materialkosten, gesetzliche Vorgaben oder sonstige Rahmenbedingungen ändern.

§ 5 Bearbeitungszeiten

1. Die Bearbeitungszeit durch die Zulassungsbehörde liegt außerhalb des Einflussbereichs von Autoschilder Besigheim.

2. Unsere Angaben zu voraussichtlichen Bearbeitungszeiten basieren ausschließlich auf Erfahrungswerten und stellen keine Garantie oder verbindliche Zusage dar.

3. Verzögerungen durch behördliche Umstände begründen keinen Schadensersatzanspruch gegenüber Autoschilder Besigheim.

§ 6 Haftung

1. Autoschilder Besigheim haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragsstrafen Dritter) ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

3. Autoschilder Besigheim haftet nicht für:

  • Behördliche Entscheidungen oder Ablehnungen
  • Verzögerungen durch behördliche Abläufe oder technische Störungen
  • Vom Auftraggeber bereitgestellte falsche oder unvollständige Unterlagen
  • Verlust, Beschädigung oder Diebstahl außerhalb unseres Gewahrsams

§ 7 Gewährleistung und Reklamation

1. Für Produkte gilt eine Gewährleistungsfrist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von Autoschilder Besigheim Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Kennzeichen und Schilder sind bei Übergabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

4. Ein Widerruf oder Umtausch ist bei individuell hergestellten Produkten ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§ 8 Widerrufsrecht

8.1 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Autoschilder Besigheim, Hauptstraße 42, 74354 Besigheim, Tel.: 07143 966 34 14, E-Mail: info@autoschilder-besigheim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren.

8.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

  • Wunschkennzeichen und personalisierten Schildern
  • Sonderanfertigungen nach Kundenangaben
  • Historischen Kennzeichen-Nachbildungen
  • Vollständig erbrachten Dienstleistungen (§ 356 Abs. 4 BGB)

§ 9 Datenschutz

1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

2. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 6 FZV einverstanden.

§ 10 Aufbewahrung von Unterlagen

1. Autoschilder Besigheim bewahrt die überlassenen Unterlagen sorgfältig auf.

2. Nach Abschluss des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich abzuholen.

3. Nicht abgeholte Unterlagen werden für einen Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt und können danach vernichtet werden.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Bei der Anfertigung von Schildern versichert der Auftraggeber, dass er über alle erforderlichen Rechte an verwendeten Texten, Logos, Bildern oder sonstigen Inhalten verfügt.

2. Der Auftraggeber stellt Autoschilder Besigheim von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten resultieren.

§ 12 Abtretungsverbot

Der Auftraggeber kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Autoschilder Besigheim an Dritte abtreten.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ludwigsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Aktualität der AGB

Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der AGB, wie auf unserer Website veröffentlicht: www.autoschilder-besigheim.de/agb/

Stand: 11/2025