Überlassen Sie Ihre Zulassung dem ASB Zulassungsdienst!

Nutzen Sie Ihre kostbare Zeit sinnvoller und überlassen Sie uns die Behördengänge!

  • Kfz Ummeldung
  • Kfz Anmeldung
  • Kfz Abmeldung
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Wunschkennzeichenreservierung
  • Kfz Nachstempelung vom Kennzeichen
  • Kfz Technische Änderung
  • Kfz Umschreibung
  • Kfz Anschriftenänderung
  • Kfz Namensänderung
  • Kfz Ersatz ZB I - Verlust(Fahrzeugschein)
  • Kfz Ersatz ZB II - Verlust(Fahrzeugbrief)

Unser Prozess

...Weil Ihre Zeit wertvoll ist.

1.

Übergeben Sie uns Ihre Dokumente

Auftrag downladen und Checkliste abarbeiten Oder kommen Sie bequem bei uns vorbei, wir helfen Ihnen gerne!

2.

Wir übernehmen den Zulassungsprozess für Sie

Bleiben Sie zu Hause und wir erledigen alles für Sie

3.

Wir kontaktieren Sie, sobald alles erledigt ist

Sie können die Unterlagen und Kennzeichen abholen und losfahren. Gute Fahrt!

zzgl. Zulassungsgebühren
zzgl. Kennzeichen

ab 29,00

zzgl. Abmeldungs-Gebühren

20,00

zzgl. Zulassungsgebühren

ab 29,00

Abgabe bei Annahmestellen

10,00

An- und Ummelden Abmeldung und Stilllegung

Sie wollen sich den Gang zum Amt ganz sparen? Kein Problem! Wir bieten Ihnen einen Rund-um-Zulassungsservice mit dem Ziel: schnelle, reibungslose Abwicklung der Zulassung, ohne dafür Zeit und Nerven investieren zu müssen. Ganz gleich, ob es sich um An-, Ab- und Ummeldung handelt.

Kurzzeit-Kennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben. Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.

Wunschkennzeichen

Sie wünschen sich ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen? In vielen Landkreisen bietet die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde eine tolle Alternative zur zufälligen Zuteilung von Kfz-Kennzeichen an: Die Online-Wunschkennzeichenreservierung. Dank ihr können Sie vorher schon prüfen, ob die gewünschte Zahlen- und Zeichenfolge verfügbar ist und gegebenenfalls das Wunschkennzeichen reservieren. Dies garantiert* Ihnen, genau das Kennzeichen, welches Sie möchten.

Welche Unterlagen benötige ich?

    An-und Ummelden

  • Benötigte Unterlagen

    SEPA-Lastschriftmandat

    Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein

    Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief

    amtliches Dokument Hauptuntersuchtung (wenn KFZ älter als 3 Jahre ist)

    Kennzeichenschilder

    Versicherungsbestätigung eVB

    Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)

    Vollmacht (bei Beauftragung)

  • SEPA-Lastschriftmandat

    Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Identitätsprüfung, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief)

    EG- Typübereinstimmung CoC Papier

    Kennzeichenschilder

    Versicherungsbestätigung eVB (wenn sie keine eVB Nr haben können sie bei uns KFZ Versicherungsvergleich durchführen und bis 80 % sparen die eVB Nr. erhalten sie in der Regel Sofort nach Abschluss. Hier klicken)

    Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend)

    Vollmacht (bei Beauftragung)

  • Bei Firmen-Eintragungen wird zusätzlich der Gewerbeschein benötigt, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird auch der Handelsregisterauszug benötigt. Weiterhin ist der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Geschäftsführers erforderlich. Bei GbR Firmen wird zusätzlich der Einverständniserklärung Formular benötigt.

  • Abmeldung und Stilllegung

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein

    Kennzeichenschilder

    Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie hoch die Behördengebühren sind.

  • Adressänderung

  • gültiger Personalausweis (Kopie) oder Aufenthaltstitel oder Reisepass

    aktuelle Meldebescheinigung (falls die neue Adresse auf dem Ausweis nicht ersichtlich ist)

    Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein)

    Vollmacht (bei Beauftragung)

  • Namensänderung

  • gültiger Personalausweis (Kopie) oder Aufenthaltstitel oder Reisepass

    aktuelle Meldebescheinigung (falls die neue Adresse auf dem Ausweis nicht ersichtlich ist)

    Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein)

    Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief)

    Vollmacht (bei Beauftragung)

  • Technische Änderung

  • gültiger Personalausweis (Kopie) oder Aufenthaltstitel oder Reisepass

    Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein)

    Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief)

    Nachweis über gültige Hauptuntersuchung/TÜV (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)

    Teilgutachten

    Anbaubestätigung + ABE (Dekra, TÜV, ect.)

    Vollmacht (bei Beauftragung)

    eVB (ist nur bei Änderung der Fahrzeugart vorzulegen)

  • Weitere Infos über die Zulassung

  • Soll das Fahrzeug auf Minderjährige zugelassen werden, müssen gültige Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen, sowie eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung beiliegen

    Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweisund Zulassungsvollmacht mit Unterschrift/en der Eltern/Elternteil/Erziehungsberechtigter

    Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung „Begleitetes Fahren ab 17“ und übliche Zulassungsvollmach

    Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis (Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung ist nicht notwendig)